Erbfolge
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Die gesetzliche Erbfolge bezieht sich auf die biologischen und familiären Zusammenhänge. Die Aufklärung der Verwandtschaftsverhältnisse wird angesichts der Lösung familiärer Bindungen in unserer Gesellschaft oftmals immer schwieriger.
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Die deutsche Erbfolgeordnung enthält ein unbegrenztes Verwandtenerbrecht, so dass gewerbliche Erbensucher nahezu unentbehrlich sind, um entfernten Angehörigen den Zugriff auf ihr Erbteil zu ermöglichen.
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Die Abstammung von den gemeinsamen Vorfahren ist mit notariell beglaubigten Personenstandseinträgen lückenlos für die jeweilige Generation zu belegen. Sind verwandte Personen bereits verstorben, muss mit dem Vorlegen von Sterbeurkunden nachgewiesen werden, dass diese Erben entfallen.
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Die Höhe des Betrages, die ein Erbe erhält, ist u.a. abhängig von dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser, der Größe der Erbengemeinschaft und vom tatsächlich vorhandenen Nachlasswert am Tage der Auszahlung.
Unsere weltweiten Nachforschungen erfolgen vorwiegend in der 3. Erbordnung, teilweise auch in der nächsten Generation. Diese komplizierten verwandtschaftlichen Zusammenhänge können Sie dem nachfolgenden Schema entnehmen: