Auftraggeber

- Nachlasspfleger
Unsere Auftraggeber sind vorwiegend Nachlasspfleger. Der Nachlasspfleger ist der gesetzliche Vertreter der unbekannten Erben. Dieser wird vom Nachlassgericht bestellt, wenn ein werthaltiger Nachlass vorhanden ist. Die Sicherung und Verwaltung des Nachlasses und die Ermittlung der Erben sind in der Regel seine Aufgaben.
Bei sich abzeichnendem hohen Schwierigkeitsgrad und Umfang der Nachforschungen können die Nachlasspfleger einen gewerblichen Erbenermittler beauftragen. Die Einschaltung unseres Büros verursacht keine Kosten und bedingt auch kein Rechtsverhältnis.
Weitere Aufträge erhalten wir auch von:
- Abwesenheitspflegern
- Nachlassgerichten/Notariaten
- Kommunalen und staatlichen Behörden
- Amtsgerichten
- Testamentsvollstreckern
- Rechtsanwälten und Notaren
- Steuerberatern und Betreuern
- Bekannten Erben zur Komplettierung ihrer Erbengemeinschaft